NewsClub: Wegen Leistungsschutzrecht geschlossen.


Die Nachrichten-Suchmaschine NewsClub bot seit 1999 im 30-Minuten-Takt Zugriff zu den aktuellen Meldungen deutschsprachiger News-Websites. Nach Kategorien sortiert konnte man die Nachrichtenüberschriften in chronologischer Reihenfolge komfortabel durchforsten und per Klick dem Link zum Volltext der Meldung auf der Seite des jeweiligen Nachrichtenanbieters folgen.

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NewsClub zählte zu den ersten deutschsprachigen Nachrichten-Suchmaschinen überhaupt. NewsClub gab es lange vor Google News und hat auch den durch das BGH-Urteil bekannten Paperboy überdauert, auch wenn NewsClub nahezu dasselbe Schicksal ereilte. Zwischen 2000 und 2003 wurde der Erfinder und Betreiber von NewsClub.de, Christian Kohlschütter, von einer Würzbürger Zeitungsverlagsgesellschaft wegen der Setzen von Links auf deren Webseiten verklagt.

Nach anfangs erfolgreicher Zurückweisung einer einstweiligen Verfügung am Landgericht Berlin, gelang es der Klägerin, den Fall ans LG München zu verlegen. Heute wohl kaum mehr vorstellbar, wurde der Betrieb der Suchmaschine vom Gericht als "systematisch-schmarotzende Verwertung fremder Datenbestände" tituliert. Der Prozess fand weltweit Beachtung, unter anderem auch in Wired und The Register (hier und hier). Details zum Prozess sind unter http://www.newsclub.de/prozess/ abrufbar.

Der rettende BGH-Entscheid zu Paperboy kam für NewsClub zu spät; der Prozess ging am OLG München verloren. Wohl auch deswegen, weil der Betreiber, anfangs noch Schüler, später Student, zermürbt nach über drei Jahren asymmetrischen Rechtsstreits, durch die Klägerin gepfändete bzw. gesperrte Konten (Streitwert 2x 250.000 DM) und nicht gewährter Prozesskostenhilfe lieber nachgab, als für die Gerechtigkeit gegen übermächtige Gegner ins Feld zu ziehen.

Zwar sahen die übrigen verlinkten Nachrichtenquellen ihren Vorteil in einem Portal, das ihnen Leser frei Haus lieferte, und verzichteten nicht nur auf eine Klage, sondern gaben auch schriftlich ihre Zustimmung zur Verlinkung durch NewsClub. Kohlschütter konnte so den Betrieb seiner Suchmaschine fortsetzen, dauerhaft ohne das mainfränkische Medienhaus. Dennoch sorgte der Prozess dafür, dass NewsClub im Wettbewerb mit anderen Suchmaschinen (vor allem US-amerikanischen) in seiner Entwicklung nachhaltig behindert wurde.

Fast zehn Jahre später scheint sich die Geschichte zu wiederholen. Statt auf eine Überinterpretierung des §87b UrhG zu setzen (die sogenannte "Datenbankrichtlinie", die weiter in Kraft ist) arbeiten Lobbygruppen einiger Presseverlage an der Verabschiedung neuer Gesetze, die dasselbe Ziel haben, nämlich die Monopolisierung von bereits veröffentlichten und an sich nicht urheberrechtlich geschützten Worten, Titel, Satzfetzen. Das sogenannte Leistungsschutzrecht für Presseverleger soll die noch verbliebenen Nachrichtensuchmaschinen, allem voran Google, zur Zahlung von Lizenzgebühren zwingen oder andernfalls zur Zahlung von Ordnungsgeld.

Ohne auf die unzähligen Details der Abwegigkeit eines solchen Schutzrechtes einzugehen, denn darüber wurde bereits vielfach geschrieben, muss klar sein, dass Startups wie NewsClub niemals die nötigen finanziellen Mittel aufbringen werden, die als Schutzgeld gefordert würden. Google würde es können, muss es aber wohl nicht, weil sie gut damit beraten sind, die Verlagsseiten gleich ganz aus dem Such-Index zu exkommunizieren.

Für NewsClub, den Meta-Nachrichten-Dienst, ist die Geschichte praktisch seit dem Urteil am OLG München 2003 zu Ende. Seit 2013 nun definitiv, denn die Aussicht auf ein Leistungsschutzrecht nimmt NewsClub, zumindest in Deutschland, jegliche Daseinsberechtigung.

Dr. Christian Kohlschütter, mittlerweile promovierter Informatiker und ehemaliger Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes, arbeitet weiter an Suchmaschinen-Technologien, auch unter der Marke NewsClub. Im Jahr 2010 erhielt er für die OpenGovernment-Suchmaschine NewsClub im Bundestag den SuMa-Award. Diese Suchmaschine baute er später zu BundesTube aus, einer YouTube-ähnlichen Plattform für Reden im Plenum des deutschen Bundestages.

Kohlschütter promovierte über Link- und Textstrukturen im World Wide Web und entwickelte hierbei State-of-the-Art Verfahren zur parallelen Berechnung des PageRank, zur Extraktion von Volltexten aus Webseiten sowie zu automatischen Ermittlung im Kontext wichtiger Phrasen und Begriffe aus Texten. Er wird es sich künftig zweimal überlegen, diese Technologien von deutschem Boden aus anzubieten. Eine technologiefeindliche Umgebung, wie sie die Bundesregierung mit dem Leistungsschutzrecht schaffen wird, bietet Suchmaschinen-Startups nur geringe Überlebenschancen.

Fürth, den 27. Januar 2013


Für den Inhalt verantwortlich: Dr. Christian Kohlschütter. Impressum